Garantieleistungen
1. Die EVOTIS – Garantie
Wir möchten, dass Sie auf einer Evotis-Matratze lange gut schlafen. Lesen Sie bitte dazu auch die Verbraucherinformation für eine sachgemäße Nutzung. Für den eventuellen Fall einer Reklamation finden Sie nachfolgend alle nötigen Fakten.
Freiwillige Garantie
Über die gesetzlichen Gewährleistungen hinaus erhalten Sie von Evotis auf das gekaufte Produkt eine freiwillige Garantie – je nach Modell – von fünf oder zehn Jahren.
Garantieleistung
Die Garantieleistungen sind in den ersten zwei Jahren nach dem Kauf kostenfrei. Ab dem dritten Nutzungsjahr reduziert sich die Garantieleistung jährlich, sodass im dritten Nutzungsjahr 40% als Kundenanteil vom Kaufpreis zu berechnen sind. Im vierten Nutzungsjahr sind es 60%, im fünften 80%.
Ausnahmen
Ausgenommen von jeder Garantie sind Mängel, die durch falschen Gebrauch oder natürliche Abnutzung entstehen. Auch für Folgeschäden wird nicht gehaftet. Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
- Maßgenauigkeit
Evotis-Matratzen bestehen aus elastischen und flexiblen Polsterteilen – Maßabweichungen in der Länge und Breite bis zu 1% des Nennwertes sind zulässig. - Geruch
Ein materialtypischer Eigengeruch ist aufgrund der hygienischen, luftdichten Verpackung nicht auszuschließen, verliert sich jedoch in den ersten Wochen bei guter Belüftung. - Regelmäßiges Belüften
Es ist empfehlenswert, die Matratze regelmäßig am Morgen bei zurückgeschlagenem Bettzeug gut zu lüften, damit sich Feuchtigkeitsrückstände schnell und vollständig verflüchtigen. - Säubern und Hygiene
Der abnehmbare Matratzenbezug kann problemlos in einer Haushaltswaschmaschine gewaschen werden. Wir empfehlen hierfür Feinwaschmittel. Die Bezüge sind für Haushaltstrockner nicht geeignet. Hier reicht einfaches Trocknen an der Luft. Die Nutzungsdauer sollte aus hygienischen Gründen nicht länger als acht Jahre sein.
- Unterfederung
Die Matratze muss von Beginn an auf einem funktionstüchtigen Lattenrost liegen. Der Lattenabstand darf 4 cm nicht überschreiten. Die Lebensdauer der Matratze kann durch nicht funktionsgerechte Lattenroste stark vermindert werden. - Wendehilfen
Es handelt sich hierbei ausschließlich um Wendehilfen, nicht um Tragegriffe. Vermeiden Sie zudem abruptes oder ruckartiges An heben der Matratze, um die Gefahr des Einreißens zu vermeiden.
3. Die Reklamationsinformationen
Wichtig im Fall einer Reklamation
- Vertragspartner bei Reklamationen ist der Händler, bei dem Sie die Matratze gekauft haben. Melden Sie Ihre Reklamation deshalb stets bei Ihrem Händler unter Vorlage des Kaufbelegs an.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate ab Kaufdatum. Nicht ausdrücklich von Evotis Schlafsysteme GmbH am Produkt ausgewiesene Gewährleistungs- oder Garantiezeiten sind Zusagen des Händlers.
Voraussetzungen für eine Reklamation
- Bestimmungsgemäße Behandlung und Nutzung der Matratze
- Hygienisch einwandfreier und sauberer Zustand
Anerkannte Mängel
- „Kuhlenbildung“ tiefer als 15 mm
- Offene Klebenaht
- Gebrochene Federn (Federkernmatratzen)
- Schimmelbildung in den ersten 4 Wochen
Von jeglicher Garantie ausgenommene Mängel
- Schäden durch nicht bestimmungsgemäße Behandlung und Nutzung
- Verschmutzte Matratzen bzw. Matratzen in unhygienischem Zustand (Blut, Urin etc.)
- Ausgerissene Wendegriffe
- Schimmelbildung nach mehr als 4 Wochen Gebrauchsdauer
- Leichte Faltenbildung des Bezugsstoffs
- „Welligkeit“ der Matratzenoberfläche im Gebrauch eines konturgeschnittenen Matratzenkerns
Beispiele für nicht bestimmungsgemäße Behandlung und Nutzung
- Ungeeigneter Lattenrost
- Zu großer Lattenabstand
- Ruckartiges Anheben der Wendegriffe
- Transport der Matratze an den Wendegriffen
- Zu hohe Belastung der Matratze durch Auswahl des falschen Härtegrades
- Stauchung der Matratze durch stehende Lagerung
Austausch
- Für die ausgetauschte bzw. nachgebesserte Matratze läuft die Garantiezeit nicht neu an. Es verbleibt vielmehr die Restgarantiezeit laut erstem Kaufbeleg.
Evotis Schlafsysteme GmbH & Co. KG
Dortmunder Straße 4
44575 Castrop-Rauxel
Telefon: 05401 - 805 99 84
E-Mail:
Geschäftsführer: Thomas Mollen
Amtsgericht Dortmund
HRA 16759
Steuernummer: 340/5922/4194
